Bin jetzt auch im Club. In welchem, fragen Sie? Im Club der Abgemahnten. Ja, mich hat’s auch erwischt und das ist auch der Grund für eine fast dreimonatige Blog-Abstinenz.
Denn ehrlich gesagt, hat mich die Sache ziemlich schockiert, da ich nun wahrlich nicht täglich Post von Anwälten bekomme, die eine Stange Geld von mir haben wollen, weil ich ein bestimmtes Wort benutzt habe.
Bildquelle: Pixabay
Vor allem, wenn dieser Begriff schon seit vielen Jahren im Umlauf ist und zum einen Teil ein völlig gebräuchliches Wort ist und zum anderen Teil beschreibend.
Doch das ist noch nicht die ganze Geschichte. Nein, nein, denn es gibt ja noch mehrere Menschen, die diesen Begriff verwenden, nicht nur ich. Und man glaubt es kaum, es sind auch Kunden von mir darunter, die von den gleichen Anwälten eine Abmahnung bekommen haben.
Und warum? Weil diese Kunden eine Workshop-Beschreibung von mir online gestellt haben. Diese Kunden sind natürlich an mich herangetreten und möchten gern Schadenersatz haben, was in diesen Fällen auch verständlich ist, da sie mit der Sache an sich ja nix zu tun haben.
Dies multipliziert die anfallenden Kosten auf die Schnelle, wie sich jeder ausrechnen kann. Denn es braucht jeder einen Anwalt und zu dessen Kosten kommen dann evtl. die Abmahnkosten – wenn schon gezahlt – gleich noch obendrauf…
Das ganze geht noch weiter… Denn der Begriff um den es hier geht “Büro-Kaizen” = ‘Büro-Verbesserung’ wurde von dem doch nicht ganz unbekannten Unternehmen tempus (genau, das sind die mit dem Zeitplansystem, mit dem Prof. Knobloch usw.) durch Herrn Jürgen Kurz meines Wissens bekannt gemacht bwz. “erfunden”.
Da ich in dem Thema (Selbst)Organisation schon sehr lang drin bin, hab ich auch den Newsletter von Herrn Kurz (übrigens sehr empfehlenswert) schon sehr lang abonniert. Der älteste mir noch vorliegende Newsletter in dem der Begriff genannt wird, stammt von 2006, wobei es den Begriff von ihm schon einige Jahre länger gibt.
So, und jetzt dürfen Sie drei mal raten… Genau! Jürgen Kurz ist natürlich auch abgemahnt worden. Das macht doch langsam richtig Laune, nicht wahr?!?
Natürlich möchte ich jetzt das Rätsel auflösen, wer denn nun hinter dieser Abmahnorgie steht: Es ist die Steuerkanzlei SKG / Consulting aus Magdeburg – vertreten durch die Anwaltskanzlei RAe Brehme und Kollegen ebenfalls aus Magdeburg – die im Oktober letzten Jahres (!) den Begriff als Marke eintragen hat lassen. Zu einem Zeitpunkt bei dem der Begriff Büro-Kaizen schon seit Jahren in großem Maße publiziert und (nicht nur) von seinem Entwickler eingesetzt wird. Ein Schelm, der Böses dabei denkt…
Und mal ganz simpel gefragt: Wie vertrauensvoll wirkt eine Steuerkanzlei/Consulting auf Sie, die einen Begriff schützen lässt, der von jemand anderem entwickelt wurde und seit vielen Jahren eingesetzt und bekannt gemacht wird, dann an die, die sich über google zum Wort “Büro-Kaizen” finden lassen (so kommt es mir zumindest vor…) eine Abmahnung sendet, im gleichen Atemzug noch Kunden einer ‘Wort-Verwenderin’ (sprich mich) abmahnt und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begeht (es handelt sich dabei um eine Abnehmerverwarnung) und sich dann noch gewissermaßen tot stellt, da seit Wochen keine Antwort mehr auf unsere Schreiben kommt???
Sollte ich den Anschein erwecken, dass ich etwas geladen bin, dann könnten Sie damit durchaus richtig liegen. Diejenigen die mich kennen und/oder meinen Blog schon länger lesen, wissen, dass ich ein zutiefst friedvoller Mensch bin und keineswegs dazu neige, auf andere loszugehen. Doch mal ganz ehrlich, irgendwann langt’s.
Es geht mir keineswegs darum, Schutzrechte vom Tisch zu wischen. Wo sie korrekt eingesetzt werden, finde ich sie äußerst sinnvoll und wichtig. Doch in diesem Fall gibt es mehr als einen Verdachtsmoment darauf, dass hier ein Schutzrecht missbraucht wird um daraus Kapital zu schlagen.
Und ich muss noch etwas ganz klar sagen, ohne die absolut professionelle Unterstützung meiner Anwälte hätte ich nicht gewusst, wie ich mit all dem umgehen soll. Denn wie schon erwähnt, lagen hier auf einmal mehrere Rechnungen über insgesamt einige tausend Euro herum.
Und dass meine Kunden natürlich auch nicht begeistert sind, ist ja wohl klar, und Rechtsbrüche begehe ich ja nun auch nicht jeden Tag, so dass ich darin Übung hätte…. Hab halt einfach nur meinen Job gemacht, dachte ich…
Die Sache ist bis jetzt keineswegs vom Tisch und zieht sich inzwischen über mehrere Monate. Und so wie es aussieht, sind wir bestimmt nicht die einzigen, die eine Abmahnung wegen der Verwendung des Begriffes Büro-Kaizen bekommen haben und daher starte ich den folgenden Aufruf:
Sollten Sie oder jemand den Sie kennen, ebenfalls in dieser Sache abgemahnt worden sein, bitte melden Sie sich bei mir! Am einfachsten per email an info@wissensagentur.net
Auch – und vor allem – wenn Sie bereits gezahlt haben, denn es bestehen gute Chancen, dass die Marke beim Patentamt wieder gelöscht wird und damit verbunden besteht für Sie die Möglichkeit den Abmahnbetrag inkl. Ihrer Anwaltskosten geltend zu machen.
Darüber hinaus bin ich über jeden Blogbeitrag und Trackback der zu diesem verlinkt, euch/Ihnen sehr dankbar!
In diesem Fall bitte ich wirklich euch, die Netzgemeinde um Unterstützung, da eine potentielle Abmahnung über jedem von uns wie ein Damoklesschwert schwebt, der sich hier im Internet öffentlich bewegt.
Mögen manche Abmahnungen berechtigt sein, sind es einige – meiner Meinung nach – nicht und ich weiß, wie das Gefühl ist, so einer Situation erstmal hilflos gegenüber zu stehen.
Daher schon jetzt vielen Dank an alle, die helfen diese Sache bekannt zu machen und damit all denjenigen, die auch betroffen sind, eine Chance zu geben, für sich einen guten Abschluss zu finden.
Es ist schon erstaunlich, welche Markeneintragungen heute möglich sind. Vor gut zehn Jahren wurde meinem damaligen Arbeitgeber eine Wortmarke “DB”-irgendwas noch abgelehnt, weil DB ja das bekannte Kürzel für Datenbank und der Begriff somit zu allgemein für eine Markeneintragung in den angestrebten Warengruppen sei. Niemand würde wohl in Deutschland die Marke “Büro-Improvement” eingetragen bekommen. Wo also ist – prior art mal außen vor gelassen – der schützenswürdige Aspekt des Begriffes?
Tja, es gab sogar schon einen ersten Versuch der Eintragung, doch diese wurde noch abgelehnt.
Dann kam die besagte Kanzlei und da hat’s funktioniert. Mal schauen, was als nächstes passiert.
Und ehrlich gesagt, hab ich keine Ahnung worin der schützenswerte Aspekt liegt und bin aus dem Grund auch nicht auf die Idee gekommen, das vor der Verwendung zu checken…
Problem: Im Markenrecht gibt ein kein “Prior Art”. Sowas kennt nur das Patentrecht. Jedoch kann aus der Nutzung eines Begriffes auch ohne Eintragung bereits ein Schutz erwachsen sein, der den später beantragten Markenschutz angreifbar macht. Eine eingetragene Marke ist aber sehr stark.
Dabei ist aber u.a. die Frage, ob der Begriff bereits kennzeichnend oder nur beschreibend genutzt worden ist. Das Gleiche sollte aber auch für Verwendung in den Unterlagen gelten. Wenn dort der Begriff nur beschreibend genutzt wird, wird es schwierig sein, einen Markenrechtsverstoß zu sehen.
Markenrecht ist aber doch nicht wenig komplex und es hängt von vielen Faktoren ab. Ein Anwalt wird hier wohl leider notwendig sein.
Wenn sich ein Abmahner auf eine Replik auf die Abmahnung nicht mehr meldet, hat es sich wohl erledigt. Ich würde sagen, dass >60% der Abmahnungen so aus der Welt geschafft werden. Nach 2-8 Wochen verliert der Abmahner die Möglichkeit per Einstweiliger Verfügung vorzugehen und müsste dann ein langes Gerichtsverfahren anstreben – das kommt meist nicht.
Es ist dringend an der Zeit, dass Abmahnungen in Deutschland anders gehandhabt werden. Meines Erachtens müsste immer eine erste nicht berechenbare Warnung vorausgehen.
ich wünsche viel Erfolg
Olaf Stichtenoth
@Alexander: So wie ich das sehe, wurde der erste Versuch nicht abgelehnt, sondern einfach die Rechnung des DPMA nicht gezahlt (“Eintragung zurückgenommen” heißt meist das). Die Waren/Leistungen für die Schutz gewährt wurde, sind jetzt nicht unbedingt welche, für die Büro-Kaizen beschreibend wäre.
Außerdem stimmt der Blogbeitrag so nicht ganz. Der Antrag auf Eintragung ist immerhin schon auf 2007 – das DPMA braucht nur immer etwas zum Prüfen und darum wurde die Marke erst Ende 2008 eingetragen.
Der “Vorschlag” nach evtl. Löschung der Marke beim DPMA (was ein langer Weg ist, wenn die Marke wie in diesem Fall bereits ohne Widerspruch eingetragen wurde), den ehemaligen Markeninhaber abzumahnen hört sich eher nach “Rache” an – bringen würde es schließlich nichts. Und ob es überhaupt möglich ist, mag ich auch mal in den Raum stellen. Dazu müsste man dann schon unterstellen, dass die Markenanmeldung bösgläubig war oder ähnliches – das ist nun auch nicht wirklich einfach.
Angemahnt werden, gehört leider zum “allgemeinen Lebensrisiko”. Man muss sich angewöhnen, damit umzugehen und darf nicht vergessen, dass man sich gegen eine Abmahnung – wenn sinnvoll – auch vielfältig zur Wehr setzen kann und in keinem Fall sofort irgendwas bezahlen muss.
@Olaf: Eine Abmahnung ist günstiger, als wenn man direkt klagen würde. Entsprechend ist die Abmahnung schon ein Instrument, das die Kosten gering hält. Wenn man für z.B. jeden Markenrechtsverletzer die Kosten für eine Abmahnung selbst tragen müsste, wäre der Markenschutz ein zahnloser Tiger, da ihn ja jeder verletzen dürfte ohne, dass etwas passiert, bis ich es merke und ihn darauf hinweise.
Folgende Begriffe sind in Deutschland schon angemeldet als Wortmarke:
# KAIZEN TITAN EYEWEAR
# Büro-Kaizen
# SHOPFLOOR KAIZEN BREAKTHROUGH
# Kaizen
# KAIZEN
# KAIZENOLYMPIADE
# KAIZEN-Engineering
# GEMBAKAIZEN
# KAIZENMASCHINE
# MED-KAIZEN
# KAIZENGINEERING
# LiM KAIZEN PLUS
# bonKAIZEN
Jetzt kann man für die klagende Inhaberin der Wortmarke nur hoffen, dass sie diese Marke auch im Geschäftsalltag nutzt. Sonst dürfte es für Dich ein leichtes sein, folgendes Urteil anzuführen:
Nach § 8 Abs. 4 UWG liegt eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vor, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Dies ist der Fall, wenn die Umstände dafür sprechen, dass es dem Abmahnenden nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht, sondern darum, sich durch die Abmahngebühren zu bereichern.
In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte sich ein eBay-Händler mit einem Monatsumsatz von gerade einmal 200 Euro praktisch darauf spezialisiert, Mitbewerber wegen geringfügiger Verstöße durch nicht korrekte Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen durch gebührenpflichtige Anwaltsschreiben abzumahnen. Für das Gericht war nach den gesamten Umständen klar, dass es hier nicht um die Einhaltung des lauteren Wettbewerbs, sondern um die Aufbesserung der eigenen Kasse ging. Die Unterlassungsklage wurde danach bereits als unzulässig abgewiesen. Ob die beanstandete Widerrufsbelehrung tatsächlich ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellte, war danach unerheblich.
Urteil des OLG Hamm vom 24.03.2009
Aktenzeichen: 4 U 211/08
# MedKaizen
@Wittkewitz Die Fälle sind wohl nicht wirklich vergleichbar. Ich denke mal schon, dass die Steuerkanzlei tatsächlich Kunden berät. Und wenn das so ist, braucht sie zum Erhalt der Marke erst nach einigen Jahren eine Nutzung nachweisen… dafür gibt es ja die Eintragung. Markenrecht ist halt nicht “nur” UWG.
Ah – Sie oder jemand anders haben ja schon einen Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt 8der aber noch nicht veröffentlicht wurde). Ich bin gespannt, was dabei heraus kommt!
Hallo,
ich schreibe schon an einem Beitrag auf unserem Blog und hoffe, dass sehr viele der Abgemahnten sich bei dir melden.
Von meiner Seite ein kleiner Hinweis: Der Link auf die Steuerkanzlei SKG / Consulting kann doch sicher noch ein rel=”nofollow” bekommen. Nicht das die Damen und Herren noch einen Backlink bekommen.
Viel Erflog!
na ich seh schon, hier sind die Fachleute unter sich :-) Vielen Dank auf jeden Fall für die rege Teilnahme, die vielen Tipps und Hinweise!
Hui, das ist aber nicht ungefährlich für die Firma SKG, mit einer Marke abzumahnen, gegen die ein Löschungsverfahren gemäß § 50 MArkenG iVm § 8 MarkenG läuft (siehe http://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht)MarkenG hier: http://gesetze.juris.de/markeng/__8.html) Sie können jetzt mal zum leichten Gegenschlag ausholen und das Risiko für die Dame erhöhen und eine Gegenabmahnung wegen Eingriff in den Geschäftsbetrieb zurückschicken (ok, da verdienen schon wieder die Anwälte…), da ein wirksames Schutzrecht nicht vorliegt. Aber das hat ihr RA sicher schon vorgeschlagen…
Was mich interessiert, was sind den die identischen Dienstleistungen ? Darüber hinaus ist das Impressum der SKG aus wettbewerbsrechtlicher Sicht durchaus einen zweiten Blick wert….
Also, das Motto solllte sein: Zurückschlagen !
Viel Erfolg dabei !
Vielleicht interessant: Das neue KDE 4.3 (Linux_Desktop) läuft unter dem Codenamen “Caizen”.
tempus !?
da war doch was
http://www.basicthinking.de/blog/2005/05/02/markenrecht-tempus-gegen-tempus-creativ/
Da man jetzt bei einer Googlesuche nach “Steuerkanzlei SKG / Consulting” als erstes diese Seite findet und nicht die Seite der Kanzlei selber, wird denen wohl hoffentlich schnell klar, was für ein Ei sie sich da gelegt haben. ;)
Also ich weiss nicht wir verwenden solche Begriffe wie Kaizen auch, hätte mir auch passieren können, dass ich ihn zufälli zu Mini oder eben Büro-Kaizen zusammensetze wie Krass kann man solche Leute nicht wegen Betrug oder mindestens Rechtsbeugung anzeigen?
“Gegenseitige Wertschätzung und fairer, partnerschaftlicher Umgang miteinander als Leitbild unserer Firma!” (Zitat http://www.stb-koechy-gellfart.de/erfolgsbuch.htm) Was soll man denn davon halten? Mein Mathelehrer, erinnere ich mich, sagte oft: “Was zu beweisen wäre.” Da das Steuerbüro von Berufs wegen mit Zahlen umgeht, müsste es eigentlich Bescheid wissen ;) So, und wir alle, die wir hier Aufmerksamkeit erzeugen, sind wohl dann als nächstes dran? Gibt es denn schon ein Tool, das man wie eine Rechtschreibprüfung über die Websites laufen lassen kann? Eine Art Abmahn-Prüfung? Oh, wäre das nicht ein tolles schützenswertes Wort? Ich hab’s erfunden!
Die Empörung ist aus Laiensicht vielleicht verständlich. Die Abmahnung ist aber natürlich völlig berechtigt. Das hat überhaupt nichts mit Betrug oder Rechtsbeugung zu tun.
Wenn die Marke so eingetragen ist, dann entfaltet sie auch ihre Schutzwirkung. “Büro-Kaizen” ist für mich kein generischer Begriff und als solches Freihaltungsbedürftig.
Ist wieder so eine typische Stammtisch-Abmahnungs-Diskussion von Leuten, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, aber Lapaloma pfeiffen wollen.
@Zingtoh: Recht beugen kann nur, wer Recht spricht, idR. ein Richter. Einen Betrug sehe ich derzeit nun wirklich nicht. Selbst wenn die Marke nicht “halten” sollte, ist man von einem Betrug erst weit entfernt. Da würde schon einiges dazu gehören, vor zwei Jahren eine Marke anmelden und dann jetzt mit betrügerischer Absicht abmahnen.
Ich denke, es war einfach so, dass man sich bei der Steuerkanzlei keine Gedanken gemacht und einfach die Marke registriert hat. Wie diese eingetragen war, hat man natürlich ab und an mal geprüft, ob die nicht von irgendjemand anderem verwendet wird, um dies zu verhindern, da sonst die Marke geschwächt wird.
Jedoch hat der Steuerkanzlei das nötige Feingefühl gefehlt, das Thema erstmal vorsichtig anzugehen. So rein von außen hat die Steuerkanzlei derzeit aber nicht wirklich unrecht. Ich persönlich glaube auch nicht, dass es bei den angemeldeten Dienstleistungen (eine Marke ist immer nur für diese geschützt!) ein Freihaltebedürfnis für “Büro-Kaizen” gibt.
Da sag noch einer, das Internet wäre ein “rechtsfreier Raum”. Jaja…
Hallo Alexandra,
das ist ja wieder mal ein ausgekochter Abmahn-Blödsinn. Ich wünsch Dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben und den erwähnten Magdeburgern – naja, sag ich lieber nix zu.
Wenn ich von eurem deutschen “Abmahnrecht” lese, dann kommt mir das kaizen -äh- kotzen!
Der Rest der juristischen Welt lacht darüber! Das ist echt einzigartig, wie sich hier deutsche “Anwälte” bereichern!
Eine moderne Form von Wegzoll und Ablasshandel!
Unglaublich, dass es sowas überhaupt gibt, geben kann, darf. Da kann ich wirklich nur noch den Kopf schütteln.
Es liegt es mir natürlich völlig fern, Anwälte, denen die ordentliche Arbeit ausgegangen ist und die sich deshalb nach einer lukrativeren Tätigkeit als Hartz IV zu empfangen umsehen, mit Eseln zu vergleichen.
Mehr… (http://blog.hr-schmitz.de/?p=1917)
Und selbst wenn der Begriff als Wortmarke schutzfähig ist, ist die Entkoppelung vom Rechtsempfinden schon ganz schön weit vorangeschritten.
@alle
Vielen, vielen, lieben Dank für euer Wahnsinns-Feedback! Das ist echt unglaublich.
Kann ich wirklich nur staunen und freu mich wie ein kleines Kind darüber. Und da sag noch einer, im virtuellen Raum gibt es keine Solidarität….
Habs getweetet: http://twitter.com/Ibo/status/3411854416
Die naechste Abmahnung droht – oder ist das Bildchen oben im Blogbeitrag etwa CC-lizensiert?
Nur mal so als Top: Ich würde da vorsichtig sein und z.B. lieber ein klar CC-lizensiertes Bild aus Flickr nehmen.
Willkommen im Club.
Meine Geschichte: http://www.struo.de
Spannende Diskussion,
Aber schon seltsam, dass solche woerter schutzfähig sind :-)
Ich sichere mir mal #Porsche für einen Energy drink
Ich bin überzeugt, dass das Schutzrecht gelöscht wird. Die beiden Begriffe hätten überhaupt nicht geschützt werden dürfen, weil sie bereits vor Jahrzehnten Verkehrsgeltung erlangt haben.
Ich hätte mir einen solch schwachen “Markenprüfer” gewünscht, dann hätte ich nicht bis zum Bundespatentgericht gehen müssen, um die Eintragung zweier meiner Marken zu erzwingen.
Über Luxusbuchhalter, die Unternehmensberater spielen, gibt es einen fränkischen Spruch:
“Wer ko, der ko, und wer net ko, der mächert a.”
Man müsste eine Umfrage starten, wie viele Mandanten wegen Falschberatung inzwischen über den Jordan gegangen sind …
Willkommen im Club,
auch ich wurde vor einigen Monaten mit einer Hohen Summe abgemahnt. Allerdings wurde mir vorgeworfen einen HTML Code Schnipsel geklaut zu haben.
Die Abmahnkosten betrugen 2 Monatsgehälter und waren nicht machbar, ohne meinen Anwalt wäre ich damit direkt in die Pleite gesteuert.
Deutschland ist das einzige Land in Europa in dem man für eine Abmahnung Geld verlangen kann und geldlich abmahnen kann. Das ist sehr traurig und treibt grausame Blüten.
Der Sinn einer Abmahnung ansich ist OK, aber dieser Geldscheffelei, ein symbolischer Wert würde reichen. So wird dieses System benutzt um Konkurrenten Mundtot zu machen und vom Markt zu vertreiben (so in meinem Falle, ich betreibe einen Onlineshop).
Soviel zum Thema: das Internet darf nicht rechtsfrei sein, wer sowas kennt und weiß, ist sich bewusst das es definitiv nicht so ist.
Ich hab das ganze soeben getwittert: http://twitter.com/PinkPueppi/status/3412729203
… wenn die Sache zu Deinen Gunsten geklärt ist, würde ich mal darüber nachdenken, ob man die Kläger nicht wegen Rufschädigung auf Schadensersatz verklagen kann.
Schließlich sind sicher einige deiner Kunden durch diese Abmahnungen vergrault worden.
Gut, hat wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg, aber das würde mir gefallen :)
Schön, dass der Beitrag so viel Aufmerksamkeit erhält.
Auch ein spannendes Urteil zu Abmahnungen: http://www.silicon.de/mittelstand/0,39038986,41002088,00/lg+berlin+viele+abmahnungen+in+kurzer+zeit+sind+rechtswidrig.htm
Ich frage mich, warum sich jemand einen so allgemein gehaltenen Begriff wie “Büro Kaizen” markenrechtlich schützen lassen sollte.
Beide Wörter gehören zum allgemeinen Sprachgebrauch und werden in vielerlei Hinsicht verwendet. Das erschwert die Zuordnung zu einem bestimmten Anbieter, was aber der Zweck einer Marke ist: Ein Produkt und seinen Hersteller klar erkennbar bzw. unterscheidbar (von der Konkurrenz) zu machen.
So treffend auch der Begriff im Hinblick auf seinen Einsatz sein kann, da er nämlich die Technik bzw. Methodik des “Kaizen” mit dem Einsatzgebiet “Büro” verbindet, so nichtssagend bleibt er auf der Ebene des Namens (hochgradig verwechselbar) und der Verbindung zu einem bestimmten Anbieter. Demnach ist meiner Auffassung nach diese Wortkombination als Marke völlig ungeeignet, unabhängig von jeder juristischen Einschätzung.
Zudem zeigt gerade die hier vorliegende Problematik, dass der Inhaber einer solchen Marke permanent damit rechnen muss, dass Berater oder Trainer die Begriffskombination (nichts Böses dabei denkend) ebenfalls verwenden. So lange also die Marke in Gebrauch sein wird, muss dauernd darauf geachtet werden, dass keine Parallelverwendung stattfindet und falls doch, muss diese unterbunden werden.
Wäre es da nicht viel besser, sich von einer guten Agentur ein neues Wort kreieren zu lassen, dass dann als unverwechselbare Marke eingetragen werden kann?
Beratern und Unternehmen jedenfalls sollte es nicht verwehrt sein, etwaige Prozessoptimierungen im Büro nach Art und Vorbild des japanischen Kaizen auch so zu bezeichnen: Büro Kaizen!
Das Abmahnunwesen sollte ganz dringend gestoppt werden.
Im Zusammenhang mit solchen markenrechtlichen Abmahnungen ist – mal unabhängig von der Eintragungsfähigkeit des konkreten Begriffs – auch immer zu fragen, ob der “geschützte” Begriff vom Abgemahnten auch tatsächlich markenrechtlich verwandt worden ist.
So ist es natürlich keine Markenverletzung, wenn ich z.B. den Begriff “Coca-Cola”, wenn ich einfach nur über dieses Produkt berichte.
Entscheidend ist also, ob bei der Nutzung der Bezeichnung zu erwarten ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrskreise in der Bezeichnung ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Waren oder Dienstleistungen erblickt.
Wenn nicht liegt eben auch keine Markenverletzung vor.
Weiteres starkes Argument gegen solche Abmahnungen ist § 23 MarkenG (einfach mal lesen).
Damit kann man einige dieser Abmahnungen abwehren…
Ich arbeite seit 15 Jahren in der Automobilindustrie als Prozessmanager. Da ich den Begriff KAIZEN über Google verfolge, bin ich durch Zufall auf diesen Blog gestoßen.
Wie kann es sein, dass in Deutschland ein Japanischer Begriff geschützt werden kann? Das würde ja heißen, dass sämtliche Fachliteratur zu dem Thema „Abmahnungsfähig“ wäre. Kann ich dann auch den Begriff „Kontinuierlicher Verbesserungsprozess“ schützen??
Ich habe nicht die geringste Ahnung von Abmahnungen….aber wenn ich der Liste von Herrn Wittkewitz, dann sind dort Begriffe aufgeführt, die in Automotiv zum daily Business gehören.
Kann mir einer erklären, was das in der Konsequenz heißt und was Toyota (dem Ursprung des Kaizen) dazu sagt???
@mechaChris
Daran hab ich noch gar nicht gedacht, doch klar, im Automotiv-Bereich wird das natürlich wirklich täglich verwendet.
Da solche rechtliche Dinge sich ja meist über längere Zeit hinziehen, kann ich auch überhaupt nicht einschätzen, wie das in meinem Falle ausgehen wird. Vor allem, da ich rechtlich Laie bin. Werde auf jeden Fall berichten.
Irgendwie lässt mir das Thema keine Ruhe, deswegen noch mal ein kleiner Nachtrag:
Das japanische Wort KAIZEN besteht aus dem Symbol KAI „verändern“ und dem Symbol ZEN „gut“. Zusammengesetzt hat es etwa die Bedeutung von „Veränderung zum Besseren“. In Japan zählt KAIZEN zu den am meisten gebrauchten Begriffen und gilt als Synonym für ständige Verbesserung in kleinen Schritten. Zitat aus „Japanische Erfolgskonzepte“ von Franz J. Brunner
….und so was kann man schützen??? Ich denke, wir sollten in Deutschland mal einen KAIZEN-Workshop zum Thema Abmahnungen durchführen.
Inzwischen hat sich eine weitere Dame gemeldet, die ebenfalls wegen “Büro-Kaizen” abgemahnt wurde. Und inzwischen ist die Zeitschiene in der das alles passiert immer interessanter und lässt den ganzen Kram noch mehr in die Richtung Abzocke rutschen…
Oktober 2008
Marke eingetragen und veröffentlicht
März 2009
Widerspruchsfrist abgelaufen und veröffentlicht
so und schon geht’s los….
April 2009
mein erster Kunde wurde abgemahnt
hier dürfte auch Jürgen Kurz die Abmahnung bekommen haben
Juni 2009
mein zweiter Kunde wurde abgemahnt
ich hab meine Abmahnung bekommen
Man sieht also, da wurde keine Zeit verschenkt…Die Dame, die sich bei mir gemeldet hat, hat auch zeitnah die nette Post bekommen und wer weiß, wer noch alles… wieder mal der Hinweis auf den Spruch: “Ein Schelm, wer böses dabei denkt”
Mal nur so ganz doof gefragt: Was spricht eigentlich dagegen, erst mal ‘ne email zu schicken und darauf hinzuweisen, dass man eine eingetragene Marke verwendet…? Könnte man ja auch machen, oder…?
Ich bin vom OLG Frankfurt im Mai 2007 aufgrund einer Abmahnung der Firma inlingua mit 20.000.- Euro Strafe zuzüglich Kosten fürs Gericht und für 2 Anwälte der Gegenseite (1 Patentanwalt und ein durchführender Anwalt) und natürlich den Kosten für meinen Anwalt bedacht worden. Grund: Namen zu ähnlich, meine Firma hiess i-lingual (als Kurzform für international-Lingual. Den Firmennamen hatte ich 6 Monate genutzt, durfte ich ab dem Urteil natürlich nicht mehr.
da bin ich jetzt gerade beim googlen hier haengengeblieben. markenrecht ist eine komplizierte materie. niemand der im business eine marke verwendet, wird deren wert, der oft ueber viele jahre aufgebaut wurde, bestreiten wollen. einen arbeitnehmer muss man abmahnen, wenn man ihm nicht fristlos kuendigen kann. es ist nicht erlaubt, jemanden zu erschiessen, der, moeglicherweise unwissend, ein fremdes grundstueck betreten hat. warum ist es erlaubt, jura zu studieren und mit einem solchen irrsinn geld zu verdienen? muessten nicht abmahner abgemahnt werden? jack wolfskin hat das sahnehaeubchen draufgesetzt. denke gerade darueber nach, mir religionsnahe wortmarken schuetzen zu lassen, da wuerde das abmahnen wenigstens freude bereiten. wer kleinstunternehmer abmahnt und mit fantasierechnungen ueberzieht, gehoert an den abmahnpranger. sogar bei schimanski gab es immer einen kostenfreien warnschuss.
Ich bin ja zufällig hier vorbei gekommen und muss sagen , dass haut einen den Boden unter den Füssen weg. Wer macht soche Gesetzte ? Wie kann es sein das Firmen mit sowas in den Bankrott getrieben werden! Der Hammer dazu, diese Leute kommen aus meiner Stadt. Meine persönliche Meinung dazu ist: Wenn Namen geschützt sind, dann müssen diese Informationen auch allen zugänglich sein. Vielleicht habe ich auch eine Informationslücke mehr , aber sowas wird der Wirtschaft auf dauer Schaden.
Es ist anscheinend momentan ein Gesetzentwurf in Planung, der ein vorgeschaltetes “Ankündigen” als Puffer beinhaltet. Mal schauen was draus wird. Für diese Geschichte ist es ja leider zu spät…
RT @_lfactory: … mal an alle die meinen KAIZEN sei an Wort das man einfach so verwenden kann! Danke @wissensagentur für den Hinweis! http://t.co/ZmAHjLhu
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